es handelt sich um die Hohlstrasse 30 und nicht um die Brauerstrasse 30. Hier der Link zum Tagi:
Die Stadt setzt Bordellbetreiber unter Druck - News Zürich: Stadt Zürich - tagesanzeiger.ch
Die Stadt setzt Bordellbetreiber unter Druck
Die Baubehörde verlangt, dass Salonbesitzer ihre Häuser umnutzen. Durchsetzen will sie dies mit Verhandlungen, aber auch auf rechtlichem Weg.
Ins Rotlichtmilieu im Kreis 4 kommt Bewegung: Im heute von Prostituierten genutzten Gebäude an der Hohlstrasse 30 neben dem Restaurant Sonne sollen Wohnungen entstehen. Die Eigentümerin muss das Haus laut eigenen Angaben sanieren, hat aber auch auf Druck der Stadt reagiert.
Diesen Druck übt das städtische Hochbaudepartement aus. Seit 2002 ist dort ein Jurist tätig, der sich mit Milieuliegenschaften befasst. Er versucht, die Eigentümer zu einer Umnutzung zu bewegen – mit Verhandlungen, aber auch auf rechtlichem Weg. Pro Jahr sind es stadtweit rund 20 bis 30 Fälle, welche die Baubehörde angeht. Die Handhabe dazu liefert die Bau- und Zonenordnung (BZO), die seit dem Jahr 2001 in Kraft ist. Sie verbietet die sexgewerbliche Nutzung von Liegenschaften in Quartieren mit einem Wohnanteil von mindestens 50 Prozent. Im Langstrassenquartier liegt der Anteil weit darüber. Das heisst: Salonprostitution ist dort nicht erlaubt.
Hochburg des Sexgewerbes
Dennoch gilt der Kreis 4 immer noch als Hochburg des Sexgewerbes in Zürich. Wie ist das möglich? «Viele Bordelle waren schon vor dem Inkrafttreten der aktuellen BZO in Betrieb», sagt Urs Spinner, Sprecher des Hochbaudepartements. In diesen Fällen muss das damals geltende Recht angewendet werden. Ein Eigentümer, der 1992 eine Garage in ein Bordell umgewandelt hatte, konnte zum Beispiel nicht zu einer Nutzungsänderung gezwungen werden. «Die BZO von 1992 erlaubte die Umfunktionierung von Gewerberäumen», so Spinner. Nicht möglich war damals aber die Umwandlung von Wohnungen in Räume fürs Sexgewerbe. In diesen Fällen hat die Stadt eine rechtliche Handhabe.
Eine zweite Ausnahme gilt wegen des sogenannten Vertrauensschutzes. Wenn ein Bordellbesitzer sein Etablissement seit langer Zeit ohne Einspruch der Stadt führt, kann er darauf vertrauen, dass sein Tun erlaubt ist. Das hat das Bundesgericht 2001 entschieden. Der Besitzer eines damals seit 24 Jahren in Betrieb stehenden Bordells hatte geltend gemacht, die Polizei habe von seinem Betrieb gewusst und sei nicht eingeschritten. Laut Spinner hat der Gerichtsentscheid dazu geführt, dass Polizei und Baubehörden heute viel enger zusammenarbeiten als früher.
Wohnungen statt Milieuzimmer
Viele Bordelle haben nach der Revision des Sexualstrafrechts im Jahr 1992 eröffnet, als die Straftatbestände der Kuppelei und der Zuhälterei verschwanden. Für Hauseigentümer war es nun nicht mehr strafbar, ein Bordell zu betreiben. Gleichzeitig waren die Preise vieler Liegenschaften im Langstrassenquartier relativ tief – auch, weil sie sanierungsbedürftig waren. Die meisten Käufer verzichteten auf einen Umbau und quartierten Prostituierte ein, was ihnen hohe Renditen bescherte.
Heute stellt das Hochbaudepartement einen Gegentrend fest: Immer mehr Milieuliegenschaften werden zu Wohnhäusern umgebaut. Das verspricht ebenfalls eine gute Rendite, aber weniger Probleme mit den Behörden. «Das scheint nun auch an der Hohlstrasse 30 den Ausschlag für die Umnutzung gegeben zu haben», sagt Spinner. In der Vergangenheit gab es allerdings auch Fälle, in denen Eigentümer ihr Haus nach dem Umbau trotz gegenteiliger Beteuerungen wieder als Bordell nutzten.