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Rotlichtmilieu Presseberichte, News aus dem Rotlichtgewerbe



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Alt 15-02-2012, 12:26   #1 (permalink)
Senior-Moralapostel
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 526
Standard Brauerstrasse 30, Zürich

Heute steht im Tagi, dass das Haus neben der Sonne saniert und die Girls raus müssen. Man wolle normale Wohnungen anbieten.

Ich finde, jetzt wirds eng für die Sonne! Es dürfte nicht allzulange dauern, bis man versucht, das Lokal dichtzumachen.
luesker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-02-2012, 13:31   #2 (permalink)
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Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 6
Standard wird nie gelingen

das versucht man schon seint bald 15 jahren die sonne zu schliessen...erfolglos...
Switscher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-02-2012, 19:34   #3 (permalink)
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 24
Standard

Nur keine Panik. Offiziell ist den Mietern auf den 1. April 2012 gekündigt worden. Von den 64 Parteien haben nun inzwischen 45 beim Mieterschutz geklagt und es ist ein Räumungsaufschub von 18 Monaten vereinbart worden. Steht auch alles im Artikel heute im Tagesanzeiger. Die Liegenschaft gehört einer Immobilien AG. welcher Walter Brun, ehemaliger Rennfahrer, vorsteht.
rw54 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-02-2012, 20:10   #4 (permalink)
Senior-Moralapostel
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 526
Standard

Panik nicht, aber es wird enger. Vielleicht müssen wirs noch geniessen bevor es zu spät ist.
luesker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-02-2012, 16:03   #5 (permalink)
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 6
Standard Hohlstrasse 30

es handelt sich um die Hohlstrasse 30 und nicht um die Brauerstrasse 30. Hier der Link zum Tagi: Die Stadt setzt Bordellbetreiber unter Druck - News Zürich: Stadt Zürich - tagesanzeiger.ch


Die Stadt setzt Bordellbetreiber unter Druck

Die Baubehörde verlangt, dass Salonbesitzer ihre Häuser umnutzen. Durchsetzen will sie dies mit Verhandlungen, aber auch auf rechtlichem Weg.

Ins Rotlichtmilieu im Kreis 4 kommt Bewegung: Im heute von Prostituierten genutzten Gebäude an der Hohlstrasse 30 neben dem Restaurant Sonne sollen Wohnungen entstehen. Die Eigentümerin muss das Haus laut eigenen Angaben sanieren, hat aber auch auf Druck der Stadt reagiert.

Diesen Druck übt das städtische Hochbaudepartement aus. Seit 2002 ist dort ein Jurist tätig, der sich mit Milieuliegenschaften befasst. Er versucht, die Eigentümer zu einer Umnutzung zu bewegen – mit Verhandlungen, aber auch auf rechtlichem Weg. Pro Jahr sind es stadtweit rund 20 bis 30 Fälle, welche die Baubehörde angeht. Die Handhabe dazu liefert die Bau- und Zonenordnung (BZO), die seit dem Jahr 2001 in Kraft ist. Sie verbietet die sexgewerbliche Nutzung von Liegenschaften in Quartieren mit einem Wohnanteil von mindestens 50 Prozent. Im Langstrassenquartier liegt der Anteil weit darüber. Das heisst: Salonprostitution ist dort nicht erlaubt.

Hochburg des Sexgewerbes

Dennoch gilt der Kreis 4 immer noch als Hochburg des Sexgewerbes in Zürich. Wie ist das möglich? «Viele Bordelle waren schon vor dem Inkrafttreten der aktuellen BZO in Betrieb», sagt Urs Spinner, Sprecher des Hochbaudepartements. In diesen Fällen muss das damals geltende Recht angewendet werden. Ein Eigentümer, der 1992 eine Garage in ein Bordell umgewandelt hatte, konnte zum Beispiel nicht zu einer Nutzungsänderung gezwungen werden. «Die BZO von 1992 erlaubte die Umfunktionierung von Gewerberäumen», so Spinner. Nicht möglich war damals aber die Umwandlung von Wohnungen in Räume fürs Sexgewerbe. In diesen Fällen hat die Stadt eine rechtliche Handhabe.

Eine zweite Ausnahme gilt wegen des sogenannten Vertrauensschutzes. Wenn ein Bordellbesitzer sein Etablissement seit langer Zeit ohne Einspruch der Stadt führt, kann er darauf vertrauen, dass sein Tun erlaubt ist. Das hat das Bundesgericht 2001 entschieden. Der Besitzer eines damals seit 24 Jahren in Betrieb stehenden Bordells hatte geltend gemacht, die Polizei habe von seinem Betrieb gewusst und sei nicht eingeschritten. Laut Spinner hat der Gerichtsentscheid dazu geführt, dass Polizei und Baubehörden heute viel enger zusammenarbeiten als früher.

Wohnungen statt Milieuzimmer

Viele Bordelle haben nach der Revision des Sexualstrafrechts im Jahr 1992 eröffnet, als die Straftatbestände der Kuppelei und der Zuhälterei verschwanden. Für Hauseigentümer war es nun nicht mehr strafbar, ein Bordell zu betreiben. Gleichzeitig waren die Preise vieler Liegenschaften im Langstrassenquartier relativ tief – auch, weil sie sanierungsbedürftig waren. Die meisten Käufer verzichteten auf einen Umbau und quartierten Prostituierte ein, was ihnen hohe Renditen bescherte.

Heute stellt das Hochbaudepartement einen Gegentrend fest: Immer mehr Milieuliegenschaften werden zu Wohnhäusern umgebaut. Das verspricht ebenfalls eine gute Rendite, aber weniger Probleme mit den Behörden. «Das scheint nun auch an der Hohlstrasse 30 den Ausschlag für die Umnutzung gegeben zu haben», sagt Spinner. In der Vergangenheit gab es allerdings auch Fälle, in denen Eigentümer ihr Haus nach dem Umbau trotz gegenteiliger Beteuerungen wieder als Bordell nutzten.
Switscher ist offline   Mit Zitat antworten
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