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Alt 30-01-2012, 16:23   #1 (permalink)
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Standard Prostituierte bietet sich zwei Mal Polizisten an

Amtsgericht stellt Verffahren gegen 21-jährige Frau aus dem Landkreis ein.

Gnade vor Recht hat Richter Peter Pahnke am Montag im Amtsgericht Biberach walten lassen. Eine 21-Jährige aus dem Kreis Biberach war in gleich zwei Fällen der unerlaubten Prostitution nachgegangen. Die junge Frau arbeitete für einen Eskortservice aus dem Bodenseekreis, als sie im April des vergangenen Jahres von ihrer Chefin in ein Biberacher Hotel geschickt wurde, um sich dort mit einem potenziellen Freier zu treffen.

„Ich habe ihn gleich erkannt, als ich ins Hotel gekommen bin, dann habe ich kurz mit ihm über den Preis verhandelt“, sagt die Angeklagte. Dumm nur für sie, dass sich der Mann kurz nach der Preisverhandlung als Polizeibeamter in Zivil zu erkennen gibt. Er erklärt der Angeklagten, dass Prostitution in Gemeinden mit weniger als 35000 Einwohnern – darunter fällt auch Biberach – seit den 70er Jahren verboten ist. „Ich wusste nicht, dass ich etwas Falsches tue“, sagte die junge Frau im Gericht.

Was sie aber nicht davon abhielt, das Ganze nur einige Wochen später zu wiederholen. Denn im Mai 2011 ging die junge Frau der Polizei wieder ins Netz.

Diesmal wird die 21-Jährige von ihrer Chefin nach Bad Waldsee geschickt. „Ich habe ihr mehrmals gesagt, dass ich das nicht mehr machen will, aber sie hat das nicht wirklich akzeptiert“, sagt sie. Die Chefin habe ihr versichert, dass Bad Waldsee zu Ravensburg gehöre und damit als Gemeinde nicht zu klein sei. „Ich hatte gleich ein schlechtes Gefühl“, sagt die Angeklagte, und das täuscht sie nicht, denn abermals gerät sie an einen Ermittler der Polizei.

Zum Gerichtstermin am Montag wurde die Angeklagte von ihrem Freund begleitet. Er erfuhr erst während der Verhandlung, dass seine Freundin noch als Prostituierte gearbeitet hat, als die Beiden bereits ein Paar waren.

Keinen Kontakt mehr zur Chefin

Richter Pahnke will von der jungen Frau wissen, warum sie überhaupt als Prostituierte arbeite und nicht in ihrem gelernten Beruf als Bäckereifachverkäuferin. Seine Vermutung, dass die Prostitution einträglicher wäre, kann die Angeklagte nicht bestätigen. 180 Euro müsse ein Freier bezahlen, davon bekomme sie 60 Euro die restlichen 120 Euro gingen an ihre Chefin. Etwa zwei bis drei Freier hätte sie am Tag bedient, ihre Arbeitstage habe sie sich aussuchen dürfen. So sei sie im Monat auf etwa 1000 Euro gekommen. Mittlerweile habe sie aber keinen Kontakt mehr zu ihrer früheren Chefin und gehe nicht mehr der Prostitution nach.

Vor der Verkündung des Urteils gibt Richter Pahnke zu bedenken, dass die Verordnung zum Verbot von Prostitution aus den 70er-Jahren stamme. „Sie wurde damals eingeführt, um illegale Straßenstriche und Wohnungsprostitution zu verhindern, und das war hier ja nicht der Fall“, sagt der Richter. Deshalb sei der Unrechtsgehalt der Tat eher im unteren Bereich anzusiedeln.

Dementsprechend milde fällt das Urteil aus. Gegen einen, wie er selbst sagt, „eher symbolischen Betrag“ von 200 Euro wird das Verfahren gegen die 21-Jährige vorläufig eingestellt. Sie soll das Geld in vier Raten zu je 50 Euro an das Hospiz Wangen bezahlen.

Prostituierte bietet sich zwei Mal Polizisten an - Stadtnachrichten Biberach - schwaebische.de
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