Breite Zustimmung des Zürcher Gemeinderats zur neuen Gewerbeverordnung – hartes Ringen um Detailfragen
Der Strassenstrich wird nicht verboten, dafür die vertragsrechtliche Situation der Prostituierten verbessert: Der Gemeinderat hat am Mittwoch über die neue Prostitutionsgewerbeverordnung debattiert – und sie unterstützt.
Die Prostitution ist zwar ein legales Gewerbe, aber nicht ein Gewerbe wie jedes andere, und es ist unbestrittenermassen Teil der Stadt Zürich. So weit waren sich die Gemeinderäte am Mittwochabend vollkommen einig, als sie zur Beratung der neuen Prostitutionsgewerbeverordnung schritten. Nach diesem Bekenntnis zur Ausgangslage jedoch fingen die Differenzen schon bald einmal an. Soll der Schutz der sich prostituierenden Frauen in der Verordnung zuerst genannt werden oder der Schutz der Bevölkerung? Soll die Stadt Zürich ein Signal senden und darauf hinwirken, dass in der Prostitution gültige Verträge entstehen? Geht die Verordnung zu weit und führt zu einer Überregulierung oder gar zu unerwünschten Nebenerscheinungen wie der vermehrten Abdrängung des Gewerbes in die Illegalität?
Zu viel Bürokratie?
Der Teufel sitzt bekanntlich im Detail, und das Stadtzürcher Parlament hat mit der neuen Regulierung der Prostitution hart gerungen. Nach stundenlanger Debatte unterstützte der Rat den neuen, leicht modifizierten Erlass mit 108 Ja zu 9 Nein (von EVP und AL) bei 2 Enthaltungen. Dieses Resultat hatte sich bereits bei den Eintretensvoten abgezeichnet. «Entkriminalisieren und regulieren, aber nicht bagatellisieren», meinte die EVP, «ein wichtiger und richtiger Schritt», schloss sich die CVP an, «die Richtung stimmt», so die Grünen, oder «mehr Sicherheit für Prostituierte und Bevölkerung» die Grünliberalen. Die FDP, die an der Vorlage des Stadtrats wenig ändern wollte, bemängelte überflüssige Regelungen (wie etwa Hinweise auf das übergeordnete Recht), die nicht in die Verordnung gehörten. Auch die SVP sprach von vielen überflüssigen Punkten und fand, man hätte eigentlich nur die Strassen- und Fensterprostitution neu regeln müssen, denn die Salonprostitution bereite kaum Probleme und sei schon genügend geregelt. Die SP stellte den Schutz der Prostituierten in den Vordergrund und wollte die Freier verstärkt in die Pflicht nehmen. Das kritischste Votum zur neuen Verordnung kam, im Rahmen der Eintretensdebatte, vonseiten der AL. Sie störte sich an der Registrierung der Prostituierten bei der Stadtpolizei und, in Einklang mit den Bürgerlichen, an zu viel Bürokratie – die man doch bei allen anderen KMU dringend abbauen wolle.
Vertragsrechtliche Lage
Polizeivorstand Daniel Leupi erinnerte daran, dass es sich bei der Prostitutionsgewerbeverordnung nur um einen Teil eines Gesamtpakets handle; es gehe darum, die Missstände innerhalb einer Branche anzugehen, die sich schwer regulieren lasse. Der Stadtrat, so Leupi, verfolge eine liberale Politik. Im Vordergrund stünden die Quartierverträglichkeit, der Gesundheitsschutz und die Selbstbestimmung der Prostituierten. Die Zustände am Sihlquai wolle man nicht länger hinnehmen und eine Sogwirkung möglichst vermeiden. Leupi und Markus Knauss (gp.),
Präsident der vorberatenden Kommission, lobten die sachlichen, konstruktiven Diskussionen im Vorfeld der Ratsdebatte, in die auch externe Fachleute mit einbezogen worden waren. Wie bereits in der Kommission gab am Mittwoch die vertragsrechtliche Lage im Prostitutionsgewerbe sehr viel zu reden. Am Schluss siegte der Vorschlag einer Kommissionsmehrheit aus Vertretern von SP, AL und GLP, die in der Verordnung explizit erwähnt haben möchten: «Bei der Ausübung der Prostitution entstehen im Rahmen des übergeordneten Rechts gültige Verträge.» Dies, obwohl etwa Marc Bourgeois (fdp.), Bruno Amacker (svp.) oder Christoph Spiess (sd.) betonten, Vertragsrecht sei Sache des Bundes. Es setzten sich im Rat jene Kräfte durch, die von einer Signalwirkung Zürichs sprachen und davon, dass es darum gehe, einen veralteten Bundesgerichtsentscheid zu hinterfragen, weil sich die Zeiten und die gesellschaftlichen Auffassungen geändert hätten.
Strassenprostitution bleibt
Einiges zu reden gab ausserdem der künftige Umgang mit der Strassenprostitution; die Diskussion hatte Auftrieb erhalten, nachdem bekannt geworden war, dass die EVP die Prostitution auf der Strasse ganz verbieten lassen möchte – ebenfalls in Abweichung zu einem jahrzehntealten Bundesgerichtsentscheid und ebenfalls mit der Absicht, ein Signal zu senden. Der Vorschlag fand vereinzelt zwar viel Sympathie, aber ganz klar und quer durch die Parteienlandschaft keine Mehrheit. Bürgerliche wie Linke befürchteten, mit einem solchen Verbot würden die Prostituierten in die Illegalität gedrängt.
Die Prostitution im regulatorischen Korsett (Zürich, Stadt und Region, NZZ Online)