Als erster Kanton will das Tessin Freier büssen. Das soll sie vor dem Verkehr mit illegalen Sexarbeiterinnen abschrecken.
Die Tessiner Behörden ziehen die Schrauben im Rotlichtmilieu weiter an. Seit dem 1. Oktober erteilen sie keine Kurzaufenthaltsbewilligungen mehr für Kabaretttänzerinnen von ausserhalb der EU (TA vom 13. Oktober). Nun planen sie gar eine schweizerische Premiere: Sie haben ein Gesetz in die Vernehmlassung geschickt, das Freier verpflichtet, die Legalität von Prostituierten zu überprüfen. Wer bei einer Sexarbeiterin oder einem Sexarbeiter ohne gültige Papiere erwischt wird, soll künftig eine Busse von mindestens 200 Franken bezahlen müssen. Diese Bestimmung ist Teil eines ganzen Katalogs, mit dem das Tessin das bald zehnjährige Gesetz über Erotiklokale und Prostitution erheblich zu verschärfen gedenkt.
Bereits heute gibt es im Tessin eine Meldepflicht für Prostituierte. Gut 800 Frauen aus dem horizontalen Gewerbe sind derzeit registriert. Fast ebenso hoch dürfte jedoch die Zahl jener Prostituierten sein, die sich nicht melden wollen – oder nicht melden können, weil sie sich illegal in der Schweiz aufhalten. Bei ihnen wollen die Behörden durchgreifen, weil sie hier besonders oft schmutzige Geschäfte wie Menschenhandel und Ausbeutung orten. Die Bussen gegen die Kunden illegaler Prostituierter zielt weniger auf das Portemonnaie als auf die Abschreckung. Die Angst vor peinlichen Kontakten mit der Polizei oder gar vor Bussenzetteln im Briefkasten soll die Freier davon abhalten, die Dienste von Illegalen in Anspruch zu nehmen.
Italiener schätzen Diskretion
Neu will der Kanton auch eine Bewilligungspflicht für Striplokale und Bordelle einführen. Zudem soll die Polizei künftig Kontrollen und Hausdurchsuchungen in diesen Etablissements auch ohne richterliche Bewilligung vornehmen dürfen. Schliesslich legt der Kanton Zonen fest, in denen keine solchen Betriebe zugelassen sind: Darunter fallen Wohnquartiere, Pärke sowie Gebiete in der Nähe von öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kirchen und Friedhöfen.
Die Prostitution ist im Tessin besonders verbreitet, weil viele Norditaliener die diskreteren Bordelle und Saunaklubs dem verbotenen Strassenstrich in ihrem Land vorziehen. Allerdings beginnen sich immer mehr Tessiner Gemeinden gegen die Umwandlung von Hotels und Bars in Bordelle zu wehren. Bisher mussten sie dazu auf die Bau- und Zonenordnung mit den entsprechend langwierigen Verfahren zurückgreifen. Neu soll ihnen die Bewilligungspflicht helfen.
Das Milieu nimmt solche Restriktionen aber nicht einfach hin. Gegen die Schliessung von Bordellen gibt es immer wieder Rekurse. Verschiedene Nachtklubbetreiber sind entschlossen, die neue Praxis bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen bis vor Bundesgericht anzufechten. Ob es Widerstand gegen die vorgeschlagenen Bussen für Freier gibt, wird sich in der Vernehmlassung und in der politischen Debatte zeigen.
Wer illegale Prostituierte freit, soll mindestens 200 Franken Busse zahlen - Schweiz: Standard - tagesanzeiger.ch