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Alt 25-08-2010, 18:43   #1 (permalink)
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Standard Mammut-Prozess gegen Ungaren-Zuhälter

ZÜRICH - Es ist der schlimmste Zuhälter-Prozess, den es in der Schweiz je gab: Vor Gericht macht sich Sandor S.* sogar noch lustig über sein Opfer.

Heute Morgen um 8.30 Uhr klirren die Fussfesseln. Die Polizei führt die vier Hauptangeklagte in den Gerichtssaal. Ein Anwalt bittet den Richter, dass sie wenigstens für die Verhandlung von den Fesseln befreit werden. Doch der winkt ab: Das sei so mit der Polizei abgemacht.

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen findet in Zürich der grösste Prozess gegen Zuhälter statt, den die Schweiz je sah. Die Anklageschrift von Staatsanwältin Silvia Steiner ist ein Dokument von unfassbarer Brutalität.

Die vier Männer Männer aus Ungarn sollen laut der Anklage insgesamt 16 Frauen gezwungen haben, auf dem Zürcher Sihlquai-Strich anschaffen zu gehen. Die Frauen seien immer wieder gedemütigt, geprügelt, vergewaltigt, mit Waffen und anderen Gegenständen verletzt, mit Drogen gefügig gemacht und unter enormen psychischen Druck gesetzt worden.

Langes Vorstrafenregister des Hauptangeklagten

Der Hauptangeklagte Sandor S.* (41) sieht heute vor Gericht in Jeans, Hemd und Brille eher aus wie ein älterer Student. Freundlich grüsst er bevor seine Vorstrafen verlesen werden. Doch der schlanke, unscheinbare Mann, den die Polizei «Samurai» nannte, ist ein Schwerverbrecher. Schon mit 17 wurde er in Ungarn erstmals wegen einer Prügelei verurteilt.

Dann folgen Strafen wegen Raub, Zuhälterei, Vergewaltigung, Zigaretten- und Hunde-Schmuggel. Ende 2007 kommt er in die Schweiz, im Juni 2008 wird Sandor verhaftet. Vom Richter befragt nach seinen Plänen für die Zukunft, sagt der Sadist vom Sihlquai: «Ich möchte zurück zu meiner Familie und wieder als Maler arbeiten.»

Angeklagter über Eva: «Diese Frau kann man nicht befriedigen»

Über sein mutmassliches Hauptopfer, die heute 23-jährige ungarische Prostituierte Eva, sagt Sandor: «Diese Frau kann man nicht befriedigen. Wenn ganz Ungarn mit ihr schlafen würde, reichte es ihr nicht.» Der Samurai gesteht vor Gericht nicht alle Anklagepunkte: Er habe nie an ihr eine Abtreibung vorgenommen, behauptet er zum Beispiel.

Andere Anklagepunkte wie Nötigung und teilweise Körperverletzung gibt er hingegen zu. Auch grausamkeiten, wie das Einführen einer Paprika in die Vagina und das gewaltsame Rasieren ihrer Kopfhaare gibt Sandor freimütig zu.

Die Staatanwaltschaft beantragt für Sandor eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und eine Verwahrung. Antal R.* (30) (genannt der Kapitän) soll für 9 Jahre, Jenö K* (41) (genannt Johnny) für 11 Jahre und Ferenc A. (40) (genannt Richi) für 4,5 Jahre hinter Gitter.

Anklageschrift zeigt unvorstellbare Brutalität

Am schlimmsten soll laut der Anklageschrift Samurai gewütet haben: Der Hauptangeklagte habe Eva in Ungarn kennen gelernt, sie mit Schlägen gefügig gemacht und nach Zürich verfrachtet. Zusammen mit anderen Frauen mussten sie auf dem Strassenstrich am Sihlquai anschaffen und ihm zum Teil das ganze Geld abgeben.

Die Anklageschrift beschreibt Samurai als brutalen Sadist: Als Eva, mit der er zusammenlebte, 2008 schwanger wurde, schlug er ihr «systematisch mehrere Tage lang» in den Bauch», bis sie einen Abort erlitt. Zuerst habe er die Frau noch gefragt, «ob es ihr lieber sei, wenn er das Kind ‹heraustrete› oder ‹herauskratze›», wie es in der Anklage heisst.

Stichverletzung selbst zugenäht

Einmal soll der Angeklagte Eva mit einem Messer in den Oberschenkel gestochen und ihr dann die Wunde mit Haushaltsfaden und Nähnadel wieder zugenäht haben, um einen Arztbesuch zu vermeiden. Er habe sie wiederholt vergewaltigt und mit verschiedenen Gegenständen penetriert.

Immer wieder soll Sandor S.verlangt haben, dass Eva ungeschützten Sexualverkehr mit ihren Freiern zuliess. Er setzte sie zudem laut Anklage unter Drogen, drohte ihr mit ätzendem Bleichmittel oder einem Messer die Geschlechtsteile zu verletzen. Mit seinen brutalsten Attacken nahm er immer wieder in Kauf, Eva in Lebengefahr zu bringen. Das sei ihm aber egal gewesen, schreibt die Staatsanwältin – weil ihm auch ihr Tod gleichgültig gewesen wäre.

Die unbeschreiblichen Grausamkeiten von Samurai mussten auch die anderen Frauen erdulden, die er und seine Bande zur Prostitution gezwungen haben sollen. Die jungen Frauen seien gezielt angeworben, hörig gemacht, weiterverkauft und ausgebeutet worden. Mitangeklagt wegen Menschenhandels ist auch eine Frau. Sie ist aber gleichzeitig auch ein mutmassliches Opfer der anderen Angeklagten.

Heute nun stehen die Männer vor ihrem Richter, die Verhandlung ist auf zwei Tage angesetzt.

Mammut-Prozess gegen Ungaren-Zuhälter: Samurai verhöhnt vor Gericht sein Opfer - Zürich - Schweiz - News - Blick.ch
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Alt 25-08-2010, 18:48   #2 (permalink)
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Vier ungarische Zuhälter stehen heute in Zürich vor Gericht. Die Staatsanwältin fordert für sie lange Freiheitsstrafen. Ihre Opfer leiden heute noch unter den Misshandlungen.

Alle vier Angeklagten werden auch am Nachmittag mit Hand- und Fussfesseln in den Gerichtssaal des Bezirksgerichts Zürich geführt. Die vier eher klein gewachsenen ungarischen Roma treten trotz der demütigenden Fesseln nicht gesenkten Hauptes ein.

Ganz im Gegenteil: Besonders der 41-jährige Balint (Name geändert), der laut Anklage die schwersten Verbrechen begangen hat, ist vorlaut. Auf die Frage, ob er eines der Opfer vergewaltigt habe, antwortet er spöttisch: «Diese Frau lässt sich nicht befriedigen. Sie wäre nicht befriedigt, wenn ganz Ungarn mit ihr schlafen würde.»

«Sie war nicht schwanger, sie träumt nur»

Auch auf die Frage zu einer mit Schlägen erzwungenen Abtreibung bei einem Opfer, antwortet er dem Richter: «Sie lügt, sie war gar nicht schwanger, sie träumt nur.»

Staatsanwältin Silvia Steiner beschreibt Balint in ihrem Plädoyer als hinterhältig, kaltblütig und sadistisch. «Er verfügte über die Körper und Seelen seiner Opfer in menschenverachtender Weise.»

Er drohte, die 7-jährige Tochter zu vergewaltigen

So versuchte er laut Anklageschrift ein Opfer mit Javelwasser an der Scheide zu verätzen. Als dies misslang, stach er mit einem Brotmesser zu. Die Frau wich aus und er stach in die Aussenseite ihres Oberschenkels. An einem anderen Tag würgte er sie fast bis zur Bewusstlosigkeit. Schläge, Tritte, Blosstellen: Die Liste der Quälereien von Balint an dieser Frau sind lang.

In einem anderen Fall drohte er, die 7-jährige Tochter eines Opfer zu vergewaltigen. So zwang er eine bei den Freiern besonders beliebte Frau wieder in die Schweiz zurückzukehren.

«Sie bleibt ein Leben lang ihrer Vergangenheit ausgeliefert»

Rechtsanwältin Ina Ragaller, die eines der Opfer von Balint vertritt, bezeichnet sein Vorgehen als sadistisch. Ihre Klientin leide unter massiven Störungen, habe Panikattacken und könne sich nicht alleine im Freien aufhalten. «Sie bleibt ihr Leben lang ihrer grausamen Vergangenheit ausgeliefert», so Ragaller.

Für Rechtsanwältin Claudia Schaumann, die zwei Opfer vertritt, sind alle drei Hauptangeklagten (Adam, Balint und Tamás, siehe Infobox) «skrupellose, gewalttätige und sadistische Menschenhändler». Sie hätten die ausweglose wirtschaftliche Lage und Jugend der Frauen rücksichtslos ausgenutzt.

Pornofilm führte zu Polizeiaktion

Der Verhaftung der ungarischen Zuhälter ging eine monatelange Polizeiaktion voraus. Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch einen Pornofilm, der im Dezember 2007 im Internet publiziert wurde.

Dabei musste eine Frau zu zwei als Samichlaus und Schmutzli verkleideten Männern in einen Bus steigen. Auf dem Video war laut Steiner erkennbar, dass die Frau gegen ihren Willen mitspielen musste und von einem Mitdarsteller dazu gedrängt wurde.

Aktion «Goldfinger»

Darauf begann die Polizei die ungarischen Zuhälter zu überwachen. Dabei fiel der Polizei der damals 38-jährige Adam auf, der den Ruf hatte, mit Goldketten behangen herumzulaufen und all sein Geld in Gold umzusetzen. Die Polizei begann mit der telefonischen Überwachung von Adam unter dem Aktionsnamen «Goldfinger».

Im Laufe der Ermittlung stiessen Polizei und Staatsanwältin auf den damals 39-jährigen Balint. Dieser war durch seine Brutalität und Rücksichtslosigkeit aufgefallen. Um ihn ebenfalls zu überwachen, wurde die Aktion «Samurai» gestartet. Im Juni, Juli und August 2008 wurden Adam, Balint und drei weitere Zuhälter verhaftet. Einer von ihnen nahm sich während der Untersuchungshaft das Leben.

Alle vier sind vorbestraft

Nach zwei Jahren Untersuchung müssen sich die vier eher klein gewachsenen Roma aus Ungarn nun wegen Verbrechen gegen 15 Frauen aus Ungarn und Rumänien verantworten. Dabei geht es in erster Linie um Menschenhandel, Förderung der Prostitution, Vergewaltigung und Nötigung.

Der Lebenslauf aller vier Angeklagten spricht eine deutliche Sprache: Die zwischen 30 und 41 Jahre alten mutmasslichen Täter sind alle vorbestraft. Zum Teil haben sie in Ungarn bereits lange Gefängnisstrafen abgesessen.

Verwahrung gefordert

Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe von Staatsanwältin Sivlia Steiner weitestgehend. Steiner fordert in ihrem Plädoyer Freiheitsstrafen von 4,5 bis 16 Jahre für die Angeklagten. Für den gewalttätigsten Täter, den 41-jährigen Balint, fordert sie zudem Verwahrung.

20 Minuten Online - «Skrupellose, sadistische Menschenhändler» - Zuerich
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Alt 25-08-2010, 18:58   #3 (permalink)
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19.00

Der erste Verhandlungstag im Zuhälter-Prozess vor dem Zürcher Bezirksgericht ist zu Ende. Die Gerichtsverhandlung geht am Donnerstag (8 Uhr) weiter. Auf dem Programm stehen die Plädoyers der Verteidiger der vier mutmasslichen Zuhälter.

18.45

In einem weiteren Fall fordert die Rechtsvertreterin eines Opfers eine Genugtuung von 50'000 Franken. Die Frau war gezwungen worden, ungeschützten Sex anzubieten. Nachdem sie schwanger geworden war, sei die Frau vom Zuhälter brutal misshandelt worden, sagte deren Anwältin. Nach Faustschlägen und Fusstritten gegen den Bauch erlitt die junge Prostituierte einen Abort. Im Weiteren steckte sie sich mit verschiedenen Geschlechtskrankheiten an. Zu ihrem Alltag gehörten auch Tätlichkeiten und Drohungen.

18.35

Mit Blick auf die schwere Persönlichkeitsverletzung der Frau und das schwere Verschulden ihres Zuhälters fordert die Opfer-Vertreterin eine Genugtuung von 20'000 Franken. Zudem solle der Angeklagte für weitere Kosten aufkommen.

18.25

Die nächste Opfer-Vertreterin erzählt von einer Frau, die sich durch falsche Versprechen überzeugen liess, in die Schweiz zu kommen. Sie könne in zwei Monaten so viel verdienen, dass sie in Ungarn ein Haus kaufen könne, habe der Zuhälter versprochen. Zu spät habe die Frau gemerkt, dass sie Opfer von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung geworden sei. Vom versprochenen Geld habe sie nie etwas gesehen. Ihr Zuhälter habe ihr die ganzen Tageseinnahmen abgenommen.

18.15

Für ein weiteres Opfer fordert dessen Rechtsvertreterin eine Genugtuung von 20'000 Franken. Die Frau habe schwerste Körperverletzungen mit traumatisierenden Folgen erlitten. Sie sei schamlos ausgenützt worden. «Noch heute leidet sie unter starken Angstattacken», sagt die Geschädigtenvertreterin. Und die junge Frau fürchte Repressalien durch das Umfeld ihres Peiniger - nicht nur gegen sie, sondern auch gegen ihre Familienangehörigen in Ungarn.

18.05

Der Prozess wird fortgesetzt mit weiteren Plädoyers von Geschädigtenvertretern.

17.45

Das Gericht macht eine weitere Pause. Um 18 Uhr gehts weiter.

17.20

Die misshandelten Frauen lebten heute noch in ständiger Angst, sagt der Opfer-Anwalt weiter. Das Verschulden der angeklagten Männer wiege sehr schwer. Vor diesem Hintergrund seien Genugtuungsforderungen von bis zu 55'000 Franken angemessen.

17.10

Am Beispiel eines anderen Opfers erzählt der Geschädigtenvertreter, wie die aus ärmlichen Verhältnissen in Ungarn stammenden Frauen mit falschen Versprechen in die Schweiz gelockt wurden. Verschuldet und von Zuhältern unter Druck gesetzt, sei den Frauen nichts anderes übrig geblieben, als sich zu prostituieren. Häufig seien sie gezwungen worden, auch ungeschützten Sex anzubieten. Die Angeklagten hätten die schwierige finanzielle Lage der Frauen massiv ausgenützt.

16.50

Weiter berichtet der Opfer-Anwalt über das Schicksal einer minderjährigen Prostituierten, die von ihrem Peiniger gezwungen wurde, mindestens zwölf Freier pro Tag zu bedienen. Die 17-Jährige sei dann vom Zürcher Sihlquai in ein Sex-Etablissement in Wetzikon (ZH) geschickt worden. Heute könne die junge Frau kein normales Sexualleben mehr führen.

16.40

Der Geschädigtenvertreter schildert die Probleme, mit denen Opfer zu kämpfen haben. Dazu gehören unterschwellige Angst vor Männern, massive Albträume oder mangelndes Vertrauen in die Mitmenschen. Neben psychischen Problemen hätten diese Frauen oft auch psychosomatische Beschwerden.

16.25

Die Opfer hätten durch die Misshandlungen der Zuhälter dauerhafte psychische Schäden und Traumatisierungen erlitten, sagt der Geschädigtenvertreter. Bei den betroffenen Frauen sei ein Teil der Persönlichkeit zerstört worden. Opfer von Sexualdelikten kämen kaum noch in der Welt zurecht. Deshalb seien hohe Genugtuungssummen gerechtfertigt.

16.15

Ein Geschädigtenvertreter, der mehrere Opfer vertritt, verlangt Genugtuungssummen von jeweils mehreren zehntausend Franken. Ausserdem sollen die Angeklagten auch für Schadenersatz haftbar gemacht werden.

16.05

Die Gerichtsverhandlung geht weiter.

15.30

Der Prozess ist für eine Pause unterbrochen.

15.20

Die zweite Opfer-Vertreterin fordert eine Genugtuung von 80'000 Franken sowie einen Schadenersatz. Diese Forderung begründet sie mit dem lebenslangen Leiden ihrer Mandantin und dem schweren Verschulden der angeklagten Männer. In einem anderen Fall, den die selbe Anwältin vertritt, beantragt sie eine Genugtuung von 60'000 Franken.

15.10

«Die Angeklagten sind gewalttätige, sadistische Menschenhändler», sagt die Geschädigtenvertreterin weiter. Selten sei der Fall so klar gewesen wie bei diesem Prozess. Für die Angeklagten hätten die Frauen nur Handelswert gehabt.

14.55

Wie die zweite Geschädigtenvertreterin erklärt, will sie in ihrem Plädoyer zeigen, «wie die Täter das Leben der zur Prostitution gezwungenen Frauen zerstört haben». Auch sie berichtet von schlimmsten Misshandlungen der Zuhälter. Ihre Mandantin leide unter Depressionen und posttraumatischen Belastungsstörungen, sagt die Geschädigtenvertreterin.

14.40

Jetzt tritt die zweite Geschädigtenvertreterin ans Rednerpult. Wie die Anklägerin plädiert auch sie für eine lebenslange Verwahrung des Hauptangeklagten - obwohl der Gerichtsvorsitzende Sebastian Aeppli darauf hinweist, dass sie sich nicht zu Sicherungsmassnahmen äussern dürfe.

14.30

Nach der Anklägerin kommen die Rechtsvertreterinnen der Opfer zu Wort. Die erste Geschädigtenvertreterin fordert eine Genugtuung von 120'000 Franken sowie einen Schadenersatz in nicht bestimmter Höhe. Dann schildert sie, welches Leid ihrer Mandantin angetan worden sei. Dabei handelt es sich um die Frau, die mit Fusstritten und Faustschlägen in den Bauch traktiert wurde, nachdem sie schwanger geworden war. Die Geschädigte soll ein schweres Trauma erlitten haben.

14.20

Auch für die anderen drei Angeklagten findet die Staatsanwältin harte Worte und begründet die Strafanträge von viereinhalb bis elf Jahren Gefängnis. Für den Hauptangeklagten hatte sie eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren gefordert. Dazu soll eine Verwahrung angeordnet werden.

14.10

Die Anklägerin geht jetzt auf die Frage der Strafzumessung ein. Das Verschulden der Hauptangeklagten wiege sehr schwer. Er sei ausserordentlich skrupellos und egoistisch vorgegangen. Auch die Vorstrafen in Ungarn zeichneten ein düsteres Bild des Angeklagten. So habe er eine 13-Jährige vergewaltigt und dann als Prostituierte verkauft. Gemäss einem psychiatrischen Gutachten hat der Hauptangeklagte eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Zudem seien bei ihm psychopathische Persönlichkeitszüge festgestellt worden. Das Risiko von Wiederholungstaten wird vom Gutachter als hoch eingeschätzt. Aus diesen Gründen sei eine Verwahrung angezeigt, sagt Staatsanwältin Steiner.

14.00

Während die Anklägerin Ausführungen zu Menschenhandel und sexueller Ausbeutung macht, sitzen die vier Angeklagten mit Handschellen und gesenkten Köpfen auf der vordersten Bank des Gerichtssaals. Ebenfalls im Saal sitzen sechs Polizisten. Die mutmasslichen Zuhälter sind seit zwei Jahren in Untersuchungshaft im Bezirksgefängnis Pfäffikon (ZH).

13.50

Der Weg zurück ins normale Leben sei für die Opfer der Prostitution sehr schwierig, sagt die Anklägerin. Diese Frauen seien gesundheitlich angeschlagen und traumatisiert. «Sie sind lebendige Tote.» Die Opfer würden lebenslang leiden.

13.40

Die Anklägerin sagt, dass sie nicht nur Beweise, sondern ein Beweisnetz hinsichtlich der Vorwürfe gegen die vier angeklagten Männer vorgelegt habe. Dann äussert sie sich nochmals zur Situation der Frauen, die gegen die mutmasslichen Zuhälter ausgesagt haben. Der Weg von der ersten Prostituierung bis zum Ausstieg aus dem Sexgeschäft sei lang. Bis eine Frau mit den Behörden zusammenarbeite, müsse der Leidensdruck sehr gross sein. Die Einvernahmen bei der Polizei seien eine enorme Belastung. Deshalb erstaune es nicht, wenn es Widersprüche und Lücken in den Aussagen gebe. Dies schmälere aber nicht die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Opfer.

13.30

Der Prozess geht weiter, die Anklägerin Silvia Steiner setzt ihr Plädoyer fort. Im Saal sitzen etwa 20 Medienschaffende sowie die Anwälte der 16 Opfer in diesem Fall. Die Öffentlichkeit ist von der Gerichtsverhandlung abgeschlossen.

Zusammenfassung des ersten Prozesshalbtags

Für den Hauptangeklagten im Zuhälterprozess vor dem Zürcher Bezirksgericht wird eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie Verwahrung beantragt. Für die drei weiteren Zuhälter aus Ungarn verlangt die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen von 4,5 bis 11 Jahren. Die Zuhälter haben Prostituierte aus Ungarn und Rumänien nach Zürich geholt, am Sihlquai auf den Strassenstrich geschickt und regelmässig brutal misshandelt. Sie sind konfrontiert mit Anklagepunkte wie gewerbsmässiger Menschenhandel, Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Förderung der Prostitution, Drohung und Nötigung. Zwei der Angeklagten sind auch wegen Abtreibung angeklagt. Sie sollen schwangere Prostituierte gegen den Bauch geboxt und getreten und dadurch Fehlgeburten herbeigeführt haben. Die beantragten Geldstrafen liegen zwischen 180 und 240 Tagessätzen à 50 Franken. (sda)

12.00

Die Gerichtsverhandlung wird unterbrochen. Der Prozess geht um 13.30 Uhr weiter. Dann wird Staatsanwältin Silvia Steiner ihr Plädoyer fortsetzen.

11.55

Dem Hauptangeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, eine schwangere Prostituierte mit Faustschlägen und Fusstritten in den Bauch misshandelt zu haben, so dass die Frau einen Abort erlitt. Der Angeklagte bestreite, dass die Frau schwanger gewesen sei. Die Aussagen des Opfers und die ärztlichen Untersuchungen zeigten aber das Gegenteil. Im Weiteren habe er die Frau mit verschiedensten Gegenständen geschändet.

11.45

Die Anklägerin befasst sich nun mit dem Hauptangeklagten. Dieser habe im Strafverfahren ein widersprüchliches Aussageverhalten gezeigt. Die Anklage wirft ihm vor, ein Frau systematisch geschlagen, gequält und gefoltert zu haben. Der Angeklagte gebe nun aber vor, dass das Opfer masochistische Neigungen gehabt habe. In diesem Fall täten sich Abgründe auf, sagt Staatsanwältin Steiner.

11.35

Gemäss der Anklage zwang ein Zuhälter eine Frau, in einem Pornofilm mitzumachen. Dafür soll er auch Geld kassiert haben. Weiter berichtet die Anklägerin, wie eine Minderjährige aus Ungarn in das Sexgeschäft am Sihlquai eingeschleust wurde. Auch sie sei mit Drohungen gefügig gemacht worden. Später sei die minderjährige Prostituierte an ein Sex-Etablissement in Wetzikon (ZH) vermittelt worden. Dort sei die Gefahr von Polizeikontrollen kleiner gewesen.

11.25

Im Weiteren schildert die Anklägerin, wie die Zuhälter Prostituierte für Aufpasserdienste auf dem Strassenstrich eingespannt werden. Die mitangeklagte Frau hatte die Aufgabe, die anderen Prostituierten zu überwachen. Gleichzeitig war sie die Liebhaberin eines Zuhälters. Den Vorwurf der Gehilfenschaft zu Menschenhandel und Förderung der Prostitution belegt die Anklage mit Aussagen aus Abhörprotokollen von Telefongesprächen.

11.10

Laut Anklägerin haben die Prostituierten für die Zuhälter höchstens die Bedeutung von Gegenständen. Dabei zitiert sie aus Abhörprotokollen von Telefongesprächen. Es sei kaum fassbar, mit welcher Niederträchtigkeit über die Frauen gesprochen werde. Gleichzeitig werde den Frauen Liebe vorgegaukelt. Dabei gehe es nur um Ausbeutung der übelsten Sorte.

11.00

Im Weiteren berichtet die Anklägerin von den Schwierigkeiten der Opfer, gegen ihre Peiniger auszusagen. Diese Frauen rückten nur langsam mit der Wahrheit heraus. Dies sei aber nachvollziehbar, weil sie unter posttraumatischen Belastungsstörungen litten und auch grosse Angst hätten. Die Zuhälter würden ständig Drohungen aussprechen - gegen die Prostituierten, aber auch gegen ihre Angehörigen in Ungarn.

10.50

Die Anklägerin schildert ein typisches Beispiel eines Opfers, das von ihrem Zuhälter ausgebeutet und misshandelt worden sei, um schliesslich für 7000 Franken weiterverkauft zu werden. Die Frau sei auch sexuell missbraucht worden, was von den Angeklagten bestritten werde. Die Zuhälter behaupteten immer, sie hätten - quasi als Wohltäter - den Frauen nur helfen wollen. Den Vorwurf des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung wiesen die Angeklagten zurück. Dabei zeigten die Ermittlungen klar, dass die Angeklagten die Frauen unter falschen Versprechen in die Schweiz lockten, um diese auf den Strassenstrich am Zürcher Sihlquai zu schicken.

10.40

Die Anklägerin geht nach der Verhandlungspause auf die Situation der Prostituierten ein. Viele litten unter Depressionen und Geschlechtskrankheiten, sie hätten finanzielle Probleme und Heimweh. Häufig hätten sie auch eine emotionale oder Liebesbeziehung zu ihren Zuhältern, die vorgeben würden, Beschützer zu sein. Dabei betrachteten sie die Frauen als Eigentum. Die Anklägerin spricht vom System Loverboy. Die Frauen befänden sich in einer verhängnisvollen Abhängigkeit.

10.00

Das Gericht ordnet eine halbstündige Pause an.

9.55

Die Anklägerin berichtet weiter über Sitten und Organisation des Zuhältermilieus. In der Regel kontrolliere ein Zuhälter drei bis vier Frauen. Diesen Männern sei eigen, dass sie das Image von gewalttätigen und sexuell potenten Zuhältern pflegten. Laut der Anklägerin kommt es immer wieder vor, dass Zuhälter ausgewählte Prostituierte zu Komplizinnen für Aufpasserdienste auf dem Strassenstrich machen.

9.45

In ihrem Plädoyer berichtet die Staatsanwältin von den rund zweijährigen Ermittlungen um Umfeld des Strassenstrichs am Zürcher Sihlquai. Man habe unter anderem die Telefongespräche der Zuhälter und ihrer Komplizen abgehört. Im Sommer 2008, als eine der Prostituierten mit einem Messer verletzt worden sei, habe die Polizei interveniert und erste Festnahmen vorgenommen. Danach hätten mehrere Frauen begonnen, gegen die Zuhälter auszusagen.

9.35

Jetzt tritt die Anklägerin, Staatsanwältin Silvia Steiner, ans Rednerpult. Für einen Hauptangeklagten fordert sie eine Gefängnisstrafe von 16 Jahren sowie die Anordnung einer Verwahrung. Für die weiteren drei Angeklagten beantragt sie Freiheitsstrafen von viereinhalb bis elf Jahren. Für alle Angeklagten fordert die Staatsanwältin auch Geldstrafen.

9.25

Auch einem zweiten der vier Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft die Misshandlung einer schwangeren Prostituierten vor. Gemäss Anklageschrift erlitt die Frau einen Abort. Davon will er allerdings nichts wissen. Er habe auch nicht Frauen mit diversen Gegenständen geschändet, ebensowenig zu Sex gezwungen haben. Im Weiteren weist er den Vorwurf des Menschenhandels zurück. Er gibt nur zu, eine Frau geschlagen und Kokain konsumiert zu haben.

9.15

Jetzt kommt der Angeklagte an die Reihe, dem die meisten Delikte vorgeworfen werden. Er bestreitet den Vorwurf, dass er eine schwangere Frau mit Fusstritten und Faustschlägen in den Bauch misshandelt habe, damit sie eine Fehlgeburt erlitt. Die Frau sei gar nicht schwanger gewesen. Er weist auch die übrigen Vorwürfe zurück. Von Menschenhandel wisse er nichts. Er sei auch nicht als Zuhälter tätig gewesen.

9.05

Der nächste Angeklagte bestreitet teilweise die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Dabei geht es um Menschenhandel, Förderung der Prostitution und sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Die Frau, die gegen ihn aussagte, habe freiwillig mit ihm Sex gehabt. Punkto Menschenhandel und Förderung der Prostitution legte er ein Geständnis ab.

8.55

Jetzt wird der Angeklagte zur Sache befragt. Es geht um Menschenhandel und Förderung der Prostitution. Er bestreitet die Vorwürfe. Er habe mehrere Frauen in die Schweiz gebracht, mehr habe er nicht getan.

8.55

Der vierte Angeklagte, der zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt wird, sagt, dass seine Familie von der Sozialhilfe lebe. Er hat drei Kinder.

8.50

Auch der dritte Angeklagte hat Vorstrafen aus Ungarn. Erst kürzlich hatte er im Untersuchungsgefängnis in Pfäffikon (ZH) eine Schlägerei. In der Befragung erklärt er, dass er nach der Haft ein ehrliches Leben führen wolle.

8.45

Jetzt kommt der zweite Angeklagte an die Reihe, auch er ein Mann aus Ungarn. Er beantwortet Fragen zu seiner Herkunft und zu seinen Familienverhältnissen. Auch bei ihm muss eine Dolmetscherin die Antworten übersetzen. Bevor er in die Schweiz kam, war er im Vieh- und Autohandel tätig gewesen. In Ungarn hat er sieben Vorstrafen.

8.40

Der Prozess beginnt mit der Befragung des ersten Angeklagten zu seinen persönlichen Verhältnissen. Es zeigt sich, dass der 40-jährige Mann, der zur Roma-Ethnie gehört, bereits früh eine kriminelle Laufbahn eingeschlagen hatte. Unter anderem arbeitete er als Zuhälter.

Die Anklage

Die Anklageschrift gegen die Männer, die Frauen auf den Strassenstrich am Zürcher Sihlquai schickten, ist schockierend. Es geht nicht nur um Menschenhandel, Förderung der Prostitution und Ausbeutung, sondern auch um Messerattacken, Morddrohungen, Nötigung, Schläge, Vergewaltigung und Schändung mit verschiedensten Gegenständen. Zum Prozess am Zürcher Bezirksgericht kommt es, weil 16 Prostituierte im Alter von 17 bis 42 Jahren gegen die vier mutmasslichen Zuhälter ausgesagt haben. Die 30- bis 41-jährigen Männer stammen aus der Roma-Ethnie in Ungarn - wie die meisten Frauen, die am Strassenstrich am Zürcher Sihlquai anschaffen.

Mitangeklagt ist auch eine Prostituierte, die für ihren Zuhälter «Aufpasserdienste» auf dem Strassenstrich leistete. Ihr wirft die Staatsanwaltschaft Gehilfenschaft zu Menschenhandel und Förderung der Prostitution vor. Die Vorfälle, die das Zürcher Bezirksgericht zu beurteilen hat, passierten in den Jahren 2007 und 2008.

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Alt 27-08-2010, 15:49   #4 (permalink)
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Zusammenfassung des Prozesses

Im Zürcher Zuhälter-Prozess haben die Verteidiger der vier Angeklagten Freisprüche oder bedingte Freiheitsstrafen sowie sofortige Haftentlassung verlangt. Vier ungarische Zuhälter standen wegen Menschenhandels und zahlreichen weiteren Delikten am Mittwoch und Donnerstag vor dem Zürcher Bezirksgericht. Sie sollen die - zum Teil minderjährigen - Frauen aus Ungarn und Rumänien in die Schweiz geholt, auf den Strich geschickt und regelmässig brutal misshandelt haben. Mitangeklagt ist eines der Opfer, weil es laut Anklage für die Zuhälter «Kontrollaufgaben auf dem Strassenstrich» übernommen hatte.
Die Staatsanwältin hatte für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie die Verwahrung gefordert. Anders sah es der Verteidiger, der Freisprüche von den Hauptvorwürfen forderte. Für einige gestandene Nebenpunkte seien zwölf Monate Gefängnis angemessen. Auch bei den anderen Angeklagten lagen die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung teils massiv auseinander. Für die drei anderen Männer aus Ungarn forderte die Anklage Gefängnisstrafen von 4,5 bis 11 Jahren. Die Verteidiger verlangten Freisprüche. (vin/sda)

18.30

Der Zürcher Zuhälter-Prozess ist nach zweitägigen Verhandlungen beendet. Die Urteile werden laut dem Gerichtsvorsitzenden am 1. Dezember eröffnet.

18.20

Schliesslich stellt die Verteidigerin den Antrag, die Angeklagte freizusprechen. Die damals 19-jährige Frau sass vor zwei Jahren während zweieinhalb Monaten in Untersuchungshaft. Für die erlittene Haft fordert die Verteidigung eine Genugtuung von knapp 11'000 Franken. Heute lebt sie mit Mann und Kind in der Schweiz. In einer abschliessenden Stellungnahme beteuert die Angeklagte ihre Unschuld. Sie sei schlecht behandelt worden, sagt sie mit zittriger Stimme.

18.10

Die Verteidigerin der früheren Prostituierten widerspricht der Darstellung der Anklage. Die Frau, die angeblich Kapo genannt wurde, sei nicht Komplizin ihres Zuhälters gewesen, sondern ebenso ein Opfer wie die anderen Frauen. Die Angeklagte sei bedroht, geschlagen und ausgebeutet worden, sagt die Verteidigerin. Die Frau sei zu Aufpasserdiensten auf dem Strassenstrich gezwungen worden. Sie habe sich aber nicht als bessere Prostituierte gefühlt, sie sei mit den anderen Frauen am Zürcher Sihlquai befreundet gewesen.

17.50: Fünfte Anklage und Plädoyer der Verteidigung

Nach einer Pause geht der Prozess weiter. Nach den vier Zuhältern geht es um eine Prostituierte, die Aufpasser- und Anweisungsdienste auf dem Strassenstrich am Zürcher Sihlquai geleistet haben soll. Ihr wirft die Anklage Gehilfenschaft zu Menschenhandel und Förderung der Prostitution vor. In der kurzen Befragung erklärt sich die heute 22-jährige Frau, die ein Kind hat, für unschuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2400 Franken sowie eine Busse von 500 Franken beantragt.

17.30

Der Gerichtsvorsitzende bittet den Hauptangeklagten an das Rednerpult. Dieser bekommt nun die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zu den Vorwürfen und zu den Strafanträgen der Anklage. Die Staatsanwaltschaft beantragte gestern eine Gefängnisstrafe von 16 Jahren sowie die Verwahrung des Angeklagten. «Die Staatsanwältin hat mich als Teufel dargestellt. Sie möchte mich beerdigen», sagt der Zuhälter. Im Übrigen erklärt er, dass die Zeuginnen beeinflusst worden seien. Er bereue, was er getan habe. Mehr gebe es aber nicht zu sagen. Danach wurde der Mann von Polizisten aus dem Gerichtssaal geführt und ins Gefängnis gebracht. Anschliessend wird der Prozess für eine Pause unterbrochen.

17.25

Jetzt kritisiert der Verteidiger das psychologische Gutachten, das beim Hauptangeklagten unter anderem «pathologisches Lügen» und eine dissoziale Persönlichkeitsstörung feststellte. Es treffe auch nicht zu, dass der 41-jährige Ungar nicht therapierbar sei. Deshalb müsse auch der Antrag der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten zu verwahren, abgewiesen werden, lässt der Verteidiger das Gericht wissen.

17.10

Schliesslich wirft die Staatsanwaltschaft dem Hauptangeklagten vor, Kokain und andere Drogen konsumiert zu haben. Dieser Sachverhalt wird vom angeklagten Ungarn anerkannt, wie der Verteidiger erklärt. Wegen des jahrelangen Drogenkonsums liege bei ihm eine verminderte Zurechnungsfähigkeit vor. Dies müsse bei der rechtlichen Würdigung der Angriffe auf eine Frau berücksichtigt werden.

17.00

Der Hauptangeklagte - ein hagerer, bleicher Mann mit weissem Hemd, Brille und Kurzhaarfrisur - sitzt regungslos in der vordersten Reihe im Gerichtssaal. Sein Blick starrt in den Boden. Daneben sitzen zwei Polizisten. Der 41-Jährige ist im Gerichtssaal als Einziger der vier angeklagten Ungarn anwesend. Die anderen drei Angeklagten wurden nach den Plädoyers ihrer Verteidiger ins Gefängnis zurückgebracht.

16.45

Die Verteidigung nimmt auch Stellung zu den Fällen von sechs weiteren Frauen, die laut Anklage ausgebeutet wurden. Auch in diesen Fällen seien die Prostituierten nicht unter Druck gesetzt worden, sie hätten freiwillig den Angeklagten aufgesucht. Teilweise seien die Frauen in ihn verliebt gewesen.

16.35

Nach Darstellung der Verteidigung hatten der Angeklagte und die Prostituierten nie Streit wegen der Arbeitszeiten oder wegen der Tageseinnahmen. Die Frauen hätten frei über ihr Geld verfügen können. Von Ausbeutung könne nicht die Rede sein, sagt der Verteidiger weiter. Der Angeklagte, der mit der Hauptgeschädigten zusammenlebte, habe die Prostituierten auch nicht auf dem Strassenstrich überwacht und kontrolliert.

16.25

Das Bild von unterdrückten und von ihren Zuhältern völlig abhängigen Prostituierten am Zürcher Sihlquai sei falsch, sagt der Verteidiger bei seinem Ausführungen zum Vorwurf des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution. Im Weiteren weist er darauf hin, dass die Hauptgeschädigte bereits in Ungarn als Prostituierte gearbeitet habe. Sie habe auch gewusst, was sie auf dem Strassenstrich in Zürich erwarte.

16.15

Die Frau, die gegen den Hauptangeklagten aussagte, habe in den Einvernahmen keine genauen Angaben gemacht. Auf dieser Grundlage sei es nicht möglich, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu belegen. Der Angeklagte sei vielleicht ein Machotyp, aber kein menschenverachtender Gewalttäter.

16.05

Der Prozess geht weiter mit dem Plädoyer des Verteidigers des Hauptangeklagten. Dabei nimmt er Stellung zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er habe eine Frau vergewaltigt, sexuell genötigt und mit verschiedenen Gegenständen geschändet. Nach Darstellung des Angeklagten hatte er einvernehmlichen Sex mit der Frau. Die Verwendung von Würsten, Bananen, Zigarren oder Besenstielen sei Teil des erotischen Spiels gewesen. Die Frau sei damit einverstanden gewesen, sagt der Verteidiger.

15.36

Der Prozess wird für eine Pause unterbrochen.

15.35

Der Verteidiger bestreitet weitere Aussagen der Prostituierten, die als Hauptgeschädigte im Zürcher Zuhälter-Prozess gibt. So stimme es nicht, dass der Angeklagte der Frau Javelwasser zwischen die Beine spritzen wollte, um diese zu bestrafen. Es treffe auch nicht zu, dass die Frau gezwungen worden sei, Waschpulver zu schlucken. Er habe sie auch nicht bei einem Streit in den Schwitzkasten genommen. Der Verteidiger räumt aber ein, dass der Angeklagte die Frau mit einem Messer verletzt habe. Dies sei aber nicht absichtlich gewesen. Als dies passiert sei, sei der Angeklagte mit Drogen zugedröhnt gewesen.

15.25

Happig ist der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte eine schwanger gewordene Prostituierte, die für ihn gearbeitet hatte, mit Faustschlägen und Fusstritten in den Bauch misshandelt haben soll. Mit dem Ziel, einen Abort herbeizuführen. Laut Verteidigung kann die Anklage den Vorwurf nicht belegen. Denn es gebe keine Beweise, etwa Ärzteberichte, für die Schwangerschaft, ebensowenig für die Fehlgeburt. Zudem müssten die Aussagen der Frau bezweifelt werden.

15.15: Viertes Plädoyer der Verteidigung

Jetzt tritt der Verteidiger des vierten Angeklagten ans Rednerpult. Für den 41-jährigen mutmasslichen Zuhälter forderte die Staatsanwaltschaft 16 Jahre Gefängnis und Verwahrung. Dagegen plädiert die Verteidigung für Freisprüche in den Hauptanklagepunkten. Auf Grund von Schuldsprüchen in Nebenanklagepunkten soll der Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Monaten verurteilt werden.

15.05

Jetzt bittet der Gerichtsvorsitzende den Angeklagten nach vorne und fragt diesen, ob er etwas sagen wolle. «Ich habe niemandem etwas angetan», erklärt der 40-jährige Mann, der eine bullige Figur hat. Dann sagt er, dass er den Gerichtssaal verlassen möchte, was das Gericht ihm auch erlaubt. Schliesslich führen zwei Polizisten den Mann, der Handschellen trägt, aus dem Saal. Den Angeklagten will die Staatsanwaltschaft mit elf Jahren Gefängnis bestrafen.

15.00

Zum Verwahrungsantrag gegen den dritten Angeklagten nimmt der Verteidiger keine Stellung. Denn er gehe davon aus, dass das Gericht nicht auf diesen Antrag eintreten werde.

14.55

Falls das Gericht trotzdem zu einem Schuldspruch komme, solle der Angeklagte eine Gefängnisstrafe von maximal drei Jahren erhalte, sagt der Verteidiger weitere. Dabei nennt er strafsenkende Gründe, etwa das schwierige familiäre Umfeld, in dem er aufgewachsen sei, das lange Strafverfahren sowie das tadellose Verhalten im Gefängnis. Der Angeklagte sitzt seit etwa zwei Jahren in Untersuchungshaft in Zürich. Schliesslich bestreitet der Verteidiger die Genugtuungsforderungen der Geschädigten. Auch die Schadenersatzansprüche werden abgewiesen.

14.40

Abschliessend stellt der Verteidiger den Antrag, den Angeklagten von allen vorgeworfenen Delikten freizusprechen. Zudem sei er sofort aus der Sicherheitshaft zu entlassen und mit 200'000 Franken zu entschädigen.

14.30

Der Angeklagte habe auch keine Anstiftung zu Körperverletzung begangen, sagt dessen Verteidiger. Dabei geht es um eine Drohung gegen Personen in Ungarn. Im Übrigen sei die Anstiftung zu einer Tat im Ausland im schweizerischen Recht nicht geregelt, gibt er zu bedenken.

14.20

Im Weiteren weist der Verteidiger den Vorwurf der Gehilfenschaft zu Menschenhandel und der Förderung der Prostitution zurück. In einem Fall habe der Angeklagte lediglich die Wohnung einer Frau zur Verfügung gestellt. Die Prostituierten, die er gekannt habe, hätten selbständig gearbeitet.

14.05

Der Verteidiger stellt auch weitere Darstellungen der Staatsanwaltschaft in Frage. So habe der Angeklagte keine Frau gezwungen, auf den Strassenstrich zu gehen. Die Frauen hätten bereits in Ungarn als Prostituierte gearbeitet. Grundsätzlich hätten sie gewusst, was sie in der Schweiz erwarte. Es sei auch nicht klar, wer denn wen ausgenützt habe.

13.50

Die Verteidigung bestreitet auch andere Vorwürfe. So habe der Angeklagte zu keinem Zeitpunkt eine Frau vergewaltigt oder sexuell genötigt. Vielmehr habe die Staatsanwaltschaft Frauen dazu gedrängt, entsprechende Aussagen zu machen. Unter Druck gemachte Aussagen seien nicht glaubhaft. So habe eine Frau gesagt, dass der Angeklagte Penis-Implantate habe.
Gemäss einem ärztlichen Gutachten treffe dies aber nicht zu.

13.40: Drittes Plädoyer der Verteidigung

Der Prozess geht mit dem Plädoyer des dritten Verteidigers weiter. Dabei nimmt er Stellung zu den Aussagen von fast zehn Frauen, die laut Staatsanwaltschaft vom Angeklagten ausgebeutet und teilweise misshandelt wurden. Unter anderem sagt der Verteidiger, dass es nicht erwiesen sei, dass eine Frau zur Teilnahme an einem Porno-Film gezwungen worden sei. Es sei auch nie zu Drohungen gekommen.

Die bisherigen Anträge der Verteidigung

Im Zürcher Zuhälter-Prozess haben die Verteidiger von zwei Angeklagten volle Freisprüche und die sofortige Haftentlassung verlangt. Für einen teilgeständigen Angeklagten wird eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Geldstrafe beantragt. Die Staatsanwaltschaft hatte gestern Gefängnisstrafen von 4,5 bis 16 Jahren für die vier mutmasslichen Zuhälter gefordert - in einem Fall beantragte die Anklage auch eine Verwahrung. Das Urteil wird voraussichtlich am 1. Dezember eröffnet, wie der Gerichtsvorsitzende mitteilte.

12.30

Die Gerichtsverhandlung ist unterbrochen. Nach der Mittagspause geht es um 13.30 Uhr weiter.

12.25

Der Verteidiger räumt ein, dass die Telefonprotokolle den Angeklagten in einigen Punkten belasteten. Damit sei allerdings noch kein Schuldspruch, zum Beispiel wegen Todesdrohungen, zu begründen. Dabei ging es unter anderem um die Rolle einer Prostituierten, die für den mutmasslichen Zuhälter Aufpasserdienste auf dem Strassenstrich am Zürcher Sihlquai leistete. Im Weiteren kritisiert der Verteidiger die Staatsanwaltschaft, weil diese zu stark den Zeugenaussagen geglaubt haben soll.

12.15

Beim Angeklagten handelt es sich um einen Mann, der gemäss Staatsanwaltschaft eine schwangere Dirne derart malträtiert haben soll, dass diese einen Abort erlitt. Dabei habe er die Frau mit Faustschlägen und Fusstritten in den Bauch misshandelt. Die Verteidigung bestreitet diesen Sachverhalt. Es gebe keine Beweise, dass die Frau schwanger gewesen sei und eine Fehlgeburt erlitten habe. Kein Arztzeugnis belege den Vorwurf. Und die Aussagen der angeblich geschädigten Frau seien nicht glaubwürdig. Auch Nötigung und Körperverletzung könnten nicht bewiesen werden.

12.10

Nach Ansicht des Verteidigers gibt es in Ungarn viele Frauen, die sich freiwillig prostituieren. Einige von ihnen seien mutiger und unternehmungslustiger und reisten unter anderem in die Schweiz, um hier zu arbeiten. Schliesslich locke das schnelle Geld. Es sei jedenfalls nicht so, dass alle Prostituierten, die am Zürcher Sihlquai arbeiteten, naive oder dumme Opfer seien. Es gebe auch eine Selbstverantwortung der Prostituierten.

12.00: Drittes Plädoyer der Verteidigung

Jetzt folgt das Plädoyer des dritten Verteidigers. Für seinen 40-jährigen Klienten beantragt er Freisprüche und im Fall von Schuldsprüchen eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren sowie eine bedingte Geldstrafe. Die Anklage umfasst sieben Punkte.

11.50

Jetzt bittet der Gerichtsvorsitzende den 30-jährigen Angeklagten nach vorne. Der Richter fragt ihn, ob er zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung nehmen wolle. «Ich möchte nichts sagen», antwortet der Angeklagte mit Bodybuilder-Figur, der mit Handschellen am Rednerpult steht.

11.40

Schliesslich beantragt der Verteidiger wegen Menschenhandels eine Freiheitsstrafe von maximal 18 Monaten sowie eine Geldstrafe (180 Tagessätze à 30 Franken) für den Angeklagten, der seit zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt. Dagegen beantragt die Staatsanwaltschaft eine Strafe von neun Jahren Gefängnis.

11.30

Der Verteidiger beantragt einen Schuldspruch wegen Menschenhandels in einem Fall und Freisprüche in den übrigen Anklagepunkten wie zum Beispiel Vergewaltigung. Punkto Menschenhandel sei sein Verschulden erheblich. Es müsse aber betont werden, dass sich der Angeklagte erstmals in seinem Leben als Zuhälter betätigt habe. Er sei ein Möchtegern-Zuhälter, habe ein Mitangeklagter über ihn gesagt.

11.20

Es treffe allerdings nicht zu, dass die junge Frau zur Prostitution gezwungen worden sei, sagte der Verteidiger weiter. Zutreffend sei dagegen, dass der Angeklagte die Arbeit der Geschädigten am Zürcher Sihlquai überwacht und an den Tageseinnahmen der Prostituierten mitverdient habe. Richtig sei auch, dass der 30-jährige Angeklagte am Zürcher Strassenstrich das Image eines harten Zuhälters gepflegt habe.

11.10

Laut dem Verteidiger anerkennt der Angeklagte, dass er sich in einem Fall des Menschenhandels schuldig gemacht habe. Er habe die aus ärmlichen Verhältnissen stammende Frau unter falschen Versprechen in die Schweiz gelockt und eine gemeinsame Zukunft vorgetäuscht.

11.00

Der Verteidiger verweist auf Telefonprotokolle, die belegen sollen, dass die Frau Sex mit dem Angeklagten wollte. Von Drohungen und Druck könne keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Geschädigte war in den Angeklagten verliebt. Die Frau habe in den Zeugeneinvernahmen gelogen.

10.50

Der Verteidiger geht auf den Fall einer anderen Geschädigten ein. Diese habe eine sexuelle Beziehung mit dem Angeklagten gehabt - dies sei aber in gegenseitigem Einvernehmen erfolgt. Der Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung sei nicht begründet. Die Anschuldigungen der Frau seien falsch und deren Aussagen widersprüchlich und damit nicht brauchbar.

10.35

Der Prozess geht mit dem Plädoyer des zweiten Verteidigers weiter. Er sagt, dass sich der Angeklagte nicht der Förderung der Prostitution schuldig gemacht habe. Die Geschädigte habe sich freiwillig prostituiert und über ihre Arbeit selber bestimmt.

10.00

Das Gericht ordnet eine halbstündige Pause an.

9.55

Im Weiteren stellt der Verteidiger ein Gutachten in Frage, dass einer Geschädigten gesundheitliche Schäden attestiert. Die Frau sei schon krank gewesen, bevor sie den Angeklagten kennengelernt habe.

9.45

Der Verteidiger geht nun ausführlich auf den Vorwurf der mehrfachen sexuellen Nötigung ein. Die Frau, die gesagt habe, dass sie zu Oralsex gezwungen worden sei, habe in den Einvernahmen widersprüchliche Aussagen gemacht. Insbesondere stimme ihre Beschreibung des Penis' des Angeklagten nicht. Der Vorwurf der Anklage sei unbegründet.

9.35

Die Plädoyers der Verteidigung verfolgt auch die Anklägerin, Staatsanwältin Silvia Steiner. Gelegentlich blättert sie in Unterlagen. Auf der vordersten Bank hinter ihr sitzen die noch anwesenden drei Angeklagten, in Abständen von zwei, drei Metern, zwischen ihnen sitzen Polizisten und Anwälte. Die Angeklagten - einer schmächtig, die anderen bullig - scheinen sich zu langweilen. Sie sitzen mit gesenkten Köpfen da, oder starren in die Fenster. Im Gegensatz zum ersten Prozesstag verfolgen deutlich weniger Medienleute die Gerichtsverhandlung. Etwa zehn Journalisten sind noch da.

9.25

Die Darstellungen der Geschädigten seien nicht glaubhaft, sagt der Verteidiger. Es hätten keinerlei erzwungene sexuelle Handlungen stattgefunden. Er habe die Prostituierte auch nicht überwacht und diesen die Arbeitsbedingungen aufgezwungen. Die Preispolitik sei Sache der Frauen gewesen.

9.15

Auch der zweite Verteidiger fordert Freisprüche für seinen 30-jährigen Klienten - etwa vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung. Punkto Menschenhandel in einem Fall beantragt er einen Schuldspruch, wobei die Gefängnisstrafe höchstens 18 Monate betragen soll. Gegen den Mann hatten zwei Frauen ausgesagt.

9.00

Jetzt bittet der Gerichtsvorsitzende den 40-jährigen Angeklagten nach vorne. Der Richter fragt ihn, ob er zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung nehmen wolle. Der Angeklagte verneint. Er habe in den Einvernahmen bereits alles gesagt, sagt der untersetzte Angeklagte. In seinem Fall fordert die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren. Kurz danach darf der Angeklagte den Gerichtssaal verlassen, und er wird wieder ins Untersuchungsgefängnis geführt.

8.50

Während des Plädoyers des Verteidigers werden zwei der vier Angeklagten von Polizisten in den Gerichtssaal geführt. Die Angeklagten trugen Handschellen. Die beiden anderen Angeklagten waren bereits da. Im Saal sitzen sechs Polizisten.

8.40

Die Anklage könne ihre Vorwürfe nicht rechtsgenügend beweisen, sagt der Verteidiger weiter. Die Staatsanwaltschaft arbeite mit Vermutungen und Konstruktionen. Nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten müsse dieser freigesprochen werden.

8.30

Der Verteidiger bestreitet auch den Vorwurf, wonach der Angeklagte eine Minderjährige an ein Sex-Etablissement in Wetzikon (ZH) vermittelt haben soll. Er habe auch nicht gewusst, dass die Frau noch minderjährig gewesen sei.

8.20

Der Verteidiger geht auf den Fall einer Prostituierten ein, die keinesfalls schlecht verdient habe. Diese sei nicht ausgebeutet worden. Es stimme auch nicht, dass der Angeklagte Frauen zur Prostitution gezwungen habe. Die Frauen hätten bereits in Ungarn als Prostituierte gearbeitet. Der Angeklagte habe lediglich die Frauen in die Schweiz gebracht.

8.10: Plädoyer der Verteidigung

Mit zehnminütiger Verspätung beginnt der Zuhälter-Prozess. Im ersten Plädoyer fordert die Verteidigung einen Freispruch und die Abweisung der Genugtuungsbegehren. Dem Angeklagten wird unter anderem Menschenhandel vorgeworfen.

Das Wichtigste zum Prozess

Im Zuhälter-Prozess am Zürcher Bezirksgericht findet heute der zweite Verhandlungstag statt. Auf dem Programm stehen die Plädoyers der Verteidiger. Gestern kam die Staatsanwaltschaft zu Wort.
Für den Hauptangeklagten wird eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie Verwahrung beantragt. Für die drei anderen Männer aus Ungarn verlangt die Anklage Gefängnisstrafen von 4,5 bis 11 Jahren. Die mutmasslichen Zuhälter haben laut Anklageschrift Prostituierte aus Ungarn und Rumänien nach Zürich geholt, am Sihlquai auf den Strassenstrich geschickt und misshandelt. Zwei sollen zudem schwangeren Prostituierten in den Bauch getreten und so Fehlgeburten herbeigeführt haben. Mitangeklagt ist auch eine Prostituierte, die für ihren Zuhälter «Aufpasserdienste» auf dem Strassenstrich leistete.
Die Anklage lautet unter anderem auf Menschenhandel, Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Drohung und Nötigung. Die Vorfälle, die das Zürcher Bezirksgericht zu beurteilen hat, passierten in den Jahren 2007 und 2008.

«Die Staatsanwältin hat mich als Teufel dargestellt. Sie möchte mich beerdigen» - Schweiz: Standard - tagesanzeiger.ch
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Alt 27-08-2010, 15:54   #5 (permalink)
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Im Zürcher Zuhälterprozess haben die Verteidiger der vier Angeklagten Freisprüche oder bedingte Freiheitsstrafen verlangt. Als Unschuldsbeweis dient auch ein Penis.

Am Donnerstag hielten die Verteidiger der mutmasslichen Menschenhändler ihre Plädoyers vor dem Zürcher Bezirksgericht. Sie versuchten ein ganz anderes Bild der Vorgänge auf dem Zürcher Strassenstrich zu zeichnen, als die Staatsanwaltschaft.

Schläge, Tritte, Drohungen und Quälereien habe es nicht gegeben. Vielmehr seien die ungarischen Frauen wegen des schnellen Geldes in die Schweiz gekommen und hätten sich bewusst und aus freiem Willen für die Prostitution entschieden. Die Männer wollen vor allem «Chauffeure» gewesen sein, die geholfen hätten, die Frauen nach Zürich zu bringen.

«Grotesk verdickter» Penis

Für Amüsement - auch unter den Angeklagten - sorgte die Beweisführung des Verteidigers von Tamás (siehe Infobox). Er erklärte, dass eines der Opfer nicht sexuell genötigt wurde, weil es keine Bemerkung zum Penis des 30-jährigen Angeklagten gemacht habe. Dieser sei durch Einspritzung von Vaseline «grotesk verdickt» (6 Zentimeter breit und 8 Zentimeter lang in nicht erigiertem Zustand). Diese ungewöhnlichen Ausmasse hätte die Frau bei der Einvernahme beschrieben, hätte sie den Penis wirklich gesehen, so der Verteidiger.

Entsprechend sollen die Frauen teils unter dem Druck der Untersuchung und teils auch berechnend gelogen und falsche Aussagen gemacht haben. Hinter den Lügen stecke auch die Hoffnung, in der Schweiz bleiben zu können. Sie fordern darum einen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung, der Förderung der Prostitution, der sexuellen Nötigung und des Menschenhandels. Für die unrechtmässige Haft sollen sie entschädigt werden. Der Verteidiger fordert dafür 200 000 Franken. Ausserdem soll Goldfinger-Adam seinen ganzen Schmuck zurückerhalten.

Alle vier sind vorbestraft

Auch der laut Anklageschrift gewalttätige und kaltblütige Balint (siehe Infobox) bestreitet die Vorwürfe von Staatsanwältin Silvia Steiner weitestgehend. Steiner forderte in ihrem Plädoyer Freiheitsstrafen zwischen 4,5 und 16 Jahren für die Angeklagten. Für Balint forderte sie zudem die Verwahrung.

Der Lebenslauf aller vier Angeklagten spricht eine deutliche Sprache: Die zwischen 30 und 41 Jahre alten mutmasslichen Täter sind alle vorbestraft. Zum Teil haben sie in Ungarn bereits lange Gefängnisstrafen abgesessen und andere noch nicht verbüsst. Für mehrere Angeklagte liegen Auslieferungsbegehren vor.

Die vier Zuhälter:

Der 40-jährige Adam (Name geändert) war zwischen August 2007 und Juli 2008 offenbar als Zuhälter in Zürich tätig. In dieser Zeit soll er neun Frauen zur Prostitution gezwungen haben. Als eine seiner Frauen schwanger wurde, soll er durch Schläge und Tritte in den Bauch eine Abtreibung verursacht haben. Ausserdem setzte er Schläger auf einen Widersacher an. Die Staatsanwältin fordert 11 Jahre Gefängnis für Adam. In Ungarn kassierte er bereits 7 Vorstrafen. Der eher dickliche, kleine Adam, der im Anzug vor Gericht erscheint, bestreitet fast alle Anklagen gegen ihn.

Der 41-Jährige Balint (Name geändert) ist der brutalste der vier Zuhälter und muss sich wegen Verbrechen gegen sieben Frauen verantworten. Er sass in Ungarn bereits acht Jahre im Gefängnis wegen Vergewaltigung einer 13-Jährigen, die er aus einem Heim geholt, vergewaltigt und danach in Ungarn auf dem Lastwagenstrich verkauft hat. Sein Verhalten beschreibt die Staatsanwältin als grässliche Misshandlungen und Folterungen. Auch Balint soll mit Schlägen eine Abtreibung herbeigeführt haben. Zudem ist er wegen Vergewaltigung, gewerbsmässigem Menschenhandel, Drohung, Nötigung und mehrfacher Körperverletzung angeklagt. In Ungarn läuft zudem ein weiteres Verfahren gegen ihn. Er soll versucht haben, seine unehelichen Kinder nach Kanada zu verkaufen. Der eher kleine und schmächtig wirkenden Angeklagte hat ein zerfurchtes, hageres Gesicht und einen stechenden Blick. Er steht in einem heraushängenden weissen Hemd vor Gericht und kann sich ein abfälliges Grinsen hie und da nicht verkneifen. Die Staatsanwältin fordert für den Angeklagten 16 Jahre Gefängnis und Verwahrung.

Der 30-jährige Tamás (Name geändert) ist Balints Cousin. Der jüngste der vier Zuhälter trägt ein Tribal-Tatoo am Hals, ist ebenfalls klein aber kräftig gebaut. Er tritt im T-Shirt vor den Richter. Sein rechtes Auge ziert ein Pflaster und ist geschwollen von einer Schlägerei im Gefängnis. Er sitzt seither im Bunker in Einzelhaft. Er hat in Ungarn bereits zwei Vorstrafen. Zudem prahlte er damit, dass er einen Menschen umgebracht habe und in Ungarn eine 6-jährige Gefängnisstrafe antreten müsse. Silvia Steiner klagt ihn wegen Vergewaltigung, Nötigung, Menschenhandel und Förderung der Prostitution an. Sie fordert neun Jahre Haft.

Der 40-jährige Kristof (Name geändert) gilt als Mittäter. Er versuchte laut Anklageschrift vor allem Frauen in Ungarn für den Strassenstrich aufzutreiben und brachte sie in die Schweiz, damit sie dort für ihn auf den Strich gehen. Er ist wegen Menschenhandel und Förderung der Prostitution angeklagt. Staatsanwältin Steiner fordert 4,5 Jahre Freiheitsstrafe für ihn.

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Alt 27-08-2010, 16:04   #6 (permalink)
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Freisprüche und milde Urteile im Zuhälter-Prozess verlangt

Im Zürcher Zuhälterprozess haben die Verteidiger der vier Angeklagten Freisprüche oder bedingte Freiheitsstrafen sowie sofortige Haftentlassung verlangt. Das Urteil wird voraussichtlich am 1. Dezember eröffnet. Die vier ungarischen Zuhälter standen wegen Menschenhandels und zahlreichen weiteren Delikten am Mittwoch und Donnerstag vor dem Zürcher Bezirksgericht.

Die vier sollen die - zum Teil minderjährigen - Frauen aus Ungarn und Rumänien in die Schweiz geholt, auf den Strich geschickt und regelmässig brutal misshandelt haben. Mitangeklagt ist eines der Opfer, weil es laut Anklage für die Zuhälter «Kontrollaufgaben auf dem Strassenstrich» übernommen hatte.

Freisprüche gefordert

Der Hauptangeklagte kam am Donnerstagnachmittag zum Schlusswort. Die Staatsanwältin habe ihn als Teufel dargestellt und wolle ihn beerdigen, sagte er.

Die Staatsanwältin hatte für ihn am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie die Verwahrung gefordert. Anders sah es der Verteidiger, der Freisprüche von den Hauptvorwürfen forderte. Für einige gestandene Nebenpunkte seien zwölf Monate Gefängnis angemessen.

«Frauen kamen freiwillig nach Zürich»

Auch die drei weiteren Rechtsanwälte forderten Freisprüche oder milde Sanktionen. Für jenen angeklagten 40-jährigen Zuhälter, für den die Staatsanwältin eine Bestrafung von viereinhalb Jahren beantragt, verlangte sein Verteidiger einen Freispruch.

Er habe sich nicht des Menschenhandels schuldig gemacht, sondern sei bloss «Chauffeur» gewesen für Frauen, die freiwillig nach Zürich mitgekommen seien, um anschaffen zu gehen.

Auch der Verteidiger jenes 40-jährigen Angeklagten, der gemäss Anklage elf Jahre ins Gefängnis soll, plädierte auf Freispruch. Die Frauen seien alles andere als unwissend und hilflos und seien freiwillig in die Schweiz gekommen.

Der 30-jährige Angeklagte, für den eine Freiheitsstrafe von neun Jahren beantragt ist, ist teilgeständig bezüglich Nebendelikten wie Widerhandlung gegen das Ausländergesetz und Sachbeschädigung. Menschenhandel, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung bestreitet er
aber.

Sein Verteidiger verlangt eine 18-monatige bedingte Freiheitsstrafe sowie eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken. Da er bereits seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, stünde eine Prozessentschädigung zur Diskussion.

Verteidigung: Frauen als Lügnerinnen entlarven

Die Strategie der Verteidigung zielte darauf ab, die Frauen als Lügnerinnen dastehen zu lassen. So verneinten die Verteidiger die beiden Fehlgeburten nach Tritten und Schlägen gegen den Bauch: Dafür gebe es überhaupt keine Beweise.

Nach den Plädoyers folgte zum Schluss der Auftritt der 22-jährigen Ungarin, die sowohl Opfer als auch Angeklagte ist.

Die Staatsanwältin forderte wegen Gehilfenschaft zu Menschenhandel eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu zehn Franken. Die Verteidigung verlangte hingegen einen vollen Freispruch - die Frau sei auch ein Opfer.

Freisprüche und milde Urteile im Zuhälter-Prozess verlangt / Schweiz / SF Tagesschau
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Alt 27-08-2010, 19:49   #7 (permalink)
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Standard Sehr interessant zum lesen!!!

Ich möchte an dieser Stelle dem Schreiber Manga ein riesengrosses Kompliment für seine Bemühungen machen!

Deine Berichte über diesen Gerichtsfall sind wirklich sehr informativ und interessant.

Halte uns doch weiter auf dem Laufenden, falls Du wieder was siehst oder hörst... Nochmals vielen Dank!

Gruss vom Papa Shango
Papa Shango ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27-08-2010, 23:12   #8 (permalink)
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Ja, vielen Dank unserem "Gerichtsberichterstatter" aus ZH
Da tun sich ja schon Abgründe auf!
Den hauptangeklagten "goldfinger" hat man ja im DOK im SF1 Anfang Juli sehen können (kann glaub ich noch immer als Video auf der Homepage sf.tv angesehen werden). Schrecklicher Kerl!
Die Plädoyers der Anklage und der Verteidigung unterscheiden sich natürlich sehr stark. Die Strategie der Verteidigung ist klar: nur geringfügige Sachen zugeben und durch diesen Deal eine geringfügige Strafe herausholen, die dann evtl. schon mit der U-Haft abgetan wäre (die Knaben sitzen ja zum teil schon seit 2 Jahren, glaub ich).
Wahrscheinlich wird man sich beim Strafmass irgendwo in der Mitte treffen.
Bis zur Urteilsverkündung wird man sich aber noch ein wenig gedulden müssen -scheinbar erst für Anfang Dezember vorgesehen!
stecher67 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27-08-2010, 23:27   #9 (permalink)
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Beiträge: 477
Standard und wie steuerzahler bezahlen...

..die Pflichtverteidiger (vermute ich zumindest) - und mit Sicherheit den wie immer folgenden Strafvollzug ! Was choscht na'mal 1 Tag..waseli-was ?
Benutzername ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27-08-2010, 23:44   #10 (permalink)
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@Benutzername
Ein Angeklagter soll ja sogar gemäss Antrag der Staatsanwaltschaft nach Verbüssung der Haft verwahrt werden. Klar kostet das Unsummen!
Aber deswegen mildere Strafen zu verhängen, kann ja auch nicht der Ausweg sein, oder?
Abschieben in die Heimatländer? Da kommen die wohl schnell wieder frei und treiben dort oder in anderen Ländern halt ihr Unwesen?
stecher67 ist offline   Mit Zitat antworten
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