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#1 (permalink) |
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 32
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Hallo Leute…
Ich wollte mal fragen ob jemand von euch auch schon mal eine Kamera im Puff gesehen hat? (Z.B im Feuermelder)? Mir ist das nähmlich kürzlich an einer doch eher stark Frequentierten Adresse Passiert und wollte mal von euch wissen was ihr dazu denkt? Ich persönlich habe nichts gegen eine Kamera - jedoch sollten sie nicht in dem Zimmern sein wo die Better sind! eher beim Eingang oder so! Was denkt ihr darüber? |
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#2 (permalink) | |
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Senior Mitglied
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 575
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Zitat:
![]() Dienen aber eher zur Sicherheit. Sind am Parklplatz, am Eingang, an den Wertfächern. Sind aber auch gute Adressen, wo ich keine Angst habe das mein Gesicht öffentlich bekannt gemacht wird. Auf dem Zimmer habe ich noch keine gesehen. Ich denke aber auch das das dann schon bekannt wäre. Auch weil einige Girls garantiert nicht damit einverstanden wären.
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#4 (permalink) |
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Senior Mitglied
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 575
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Kann ich nicht für garantieren. Aber es gibt auch Girls die wechseln den Puff und könnten dann frei drüber reden. Irgendein Freier würde so etwas in den Foren breittreten. Auch wenn es nur Gerüchte wären.
Selbst wenn dort Kameras wären hätte ich keine Angst das meine Bilder an die Öffnetlich kämen. Ich halte die Läden für seriös und auf ihren Ruf bedacht. |
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#5 (permalink) |
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Senior Mitglied
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 1.278
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Videoüberwachungssysteme sind nur erlaubt, wenn die folgenden zwei Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Videoüberwachung darf nur eingesetzt werden, wenn dieser Eingriff in die Persönlichkeit durch die Zustimmung der betroffenen Personen, durch ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse oder durch ein Gesetz gerechtfertigt ist (Rechtmässigkeitsprinzip). 2. Die Videoüberwachung muss geeignet und notwendig sein, um den verfolgten Zweck der Sicherheit, insbesondere den Schutz von Personen und/oder Sachen, zu erreichen. Sie darf nur angewendet werden, wenn sich andere Massnahmen, die das Privatleben weniger beeinträchtigen, wie zusätzliche Verriegelungen, Verstärkungen der Eingangstüren oder Alarmsysteme als ungenügend oder undurchführbar erweisen (Verhältnismässigkeitsprinzip). Beim Einsatz und Aufbau eines Videoüberwachungssystems müssen die folgenden Regeln eingehalten werden: 1. Die für die Videoüberwachung Verantwortlichen müssen alle Personen, die das Aufnahmefeld der Kameras betreten, mit einem gut sichtbaren Hinweisschild über das Überwachungssystem informieren. Sind die aufgenommenen Bilder mit einer Datensammlung verbunden, muss auch angegeben sein, bei wem das Auskunftsrecht geltend gemacht werden kann, falls sich dies nicht aus den Umständen ergibt. (Prinzip von Treu und Glauben sowie Auskunftsrecht) Beispiel: Beim Eingang zu einem Mehrfamilienhaus muss das Hinweisschild für jede eintretende Person gut ersichtlich sein. 2. Die verantwortliche Person muss die Personendaten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen vor jeglichem unbefugten Bearbeiten schützen. (Datensicherheit) Beispiel: Nur berechtigte Personen dürfen die Bildschirme sehen können. Die gespeicherten Daten müssen in einem sicheren, verriegelten Raum aufbewahrt werden, zu dem nur berechtigte Personen den Schlüssel haben. 3. Die Videokamera muss so aufgestellt werden, dass nur die für den verfolgten Zweck absolut notwendigen Bilder in ihrem Aufnahmefeld erscheinen. (Verhältnismässigkeitsprinzip) Beispiel: Bei einer Überwachung in einem Mehrfamilienhaus darf nicht ersichtlich sein, wer in welche Wohnung eintritt. 4. Die Daten dürfen nur für den Schutz von Personen und Sachen benutzt werden, nicht für andere Zwecke. (Zweckbindungsprinzip) 5. Die aufgenommenen Personendaten dürfen nicht bekannt gegeben werden, ausser in den durch das Gesetz vorgesehenen oder erlaubten Fällen, z. B. bei einer von einem Richter stammenden Anfrage. (Zweckbindungsprinzip) Beispiel: Die aufgenommenen Bilder dürfen weder an Dritte weitergegeben noch verkauft werden. 6 .Die mit einer Kamera aufgenommenen Bilder müssen innert kürzester Zeit gelöscht werden. Sachbeschädigungen oder Personenverletzungen werden im Normalfall sofort oder innerhalb von wenigen Stunden festgestellt. Eine Frist von 24 Stunden erscheint angesichts des verfolgten Zwecks als genügend, sofern innerhalb dieses Zeitraums keine nennenswerten Ereignisse entdeckt werden. Bei der Videoüberwachung in privaten Räumen, die nicht öffentlich zugänglich sind, kann diese Frist in gewissen Fällen länger sein (Verhältnismässigkeitsprinzip). Verlängert werden kann die Aufbewahrungsfrist auch dann, wenn bei der Überwachung datenschutzfreundliche Technologien eingesetzt (privacy filters) und die Aufnahmen nur in verschlüsselter Form gespeichert werden. "Video-Ueberwachung" in WC, Bad usw. ist grundsätzlich verboten! "Heimliche" Ueberwachung, akkustisch oder visuell, einer sexuellen Handlung von einer oder mehreren Personen, ist, OHNE deren Wissen, verboten!! Schon manche Sauna musste wegen entsprechenden Klagen schliessen, Konkurs anmelden, und die Verantwortlichen wurden bestraft........... Video-Ueberwachung also höchstens für den Bereich VOR dem Wohnungs-Eingang, bzw. Salon-Eingang! Good Boy |
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#6 (permalink) |
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Senior Mitglied
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 575
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@good boy
Danke für deine rechtlichen Erläuterungen. Aber seinen wir doch mal Ehrlich. Wenn man im Rotlicht einen illegalen Nebenverdienst haben will, dann stört man sich doch nicht an Gesetzen. Und so manch einer der seinen guten Ruf verlieren könnte zahlt lieber
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#7 (permalink) |
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Junior Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Ort: Region Solothurn
Beiträge: 18
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Hallo Zusammen
War mal bei s-pamela an der Berthastrasse in Solothurn; da hatten die auch in den "Allgemeinen Räumen" Kameras an die Wände geschraubt. Da es in dem Schuppen sehr dunkel ist, sieht man sie kaum. Ich finde Kameras ausserhalb des Gebäudes / Wohnung ok - Aber drinnen haben Kameras definitiv nichts zu suchen! Sonst könnte man ja als Kunde auf das selbe "Recht" pochen und immer mit der eigenen Digicam anrücken....
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#8 (permalink) |
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Mitglied
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 32
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Dem was micha66 sagt, kann ich nur zustimmen. Kameras sind mir noch nie aufgefallen. Jedoch habe ich vor einiger Zeit in einem Studio öfters die selbe WG besucht. Wenn wir uns unterhielten drehte sie jeweils die Musik sehr laut. Sie erklärte mir, dass es in den Zimmern Mikrofone habe. Nicht um die Kunden zu überwachen, sondern die Frauen.
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#10 (permalink) |
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Senior Mitglied
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Zentrale und übrige Schweiz
Beiträge: 1.650
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Grundsätzlich habe ich keine Angst vor Kameras. Diese können von mir aus den Eingangs- bzw. den Empfangsbereich überwachen. Wenn es aber im Zimmer solche versteckten Dinge hat, dann wird es schon ein bisschen übler. Man darf sich gar nicht vorstellen, wenn unsere Aktivitäten bei den Besuchen filmisch dokumentiert werden - und diese in falsche Hände kommen könnten.
Was mir mehr Angst macht sind diese kleinen Spionagekameras, wie sie im Internet schon seit längerer Zeit erhältlich sind. Beispiel geällig: 80798 Kugelschreiber Kamera HD 74.95 CHF 80779 Mini Spionage Kamera 79.95 CHF 80582 Spion Armbanduhr 4GB 149.95 CHF 80896 Spion Kugelschreiber 2 GB 69.95 CHF 80548 Spion Uhr - 4GB 149.90 CHF 100169 Versteckte Kamera in Autoschlüssel Tarnung 99.90 CHF und alle Preise sind inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten |
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